Binger Christoph Notar in Erkelenz, Nordrhein-Westfalen
Einrichtung and Finanzen Kölner Straße 45, Erkelenz, Nordrhein-Westfalen 41812
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Einrichtung Finanzen
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Kölner Straße 45
Erkelenz
Nordrhein-Westfalen 41812
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- Jochen Hoffmann Hinzugefügt 16.09.2018★ ★ ☆ ☆ ☆Ich würde jedem raten, sich dreimal zu überlegen, or sie/er mit Herrn Binger Geschäfte machen will.Ich wollte ein Protokoll für eine Gesellschaft (Firmengründung) beurkunden lassen. Nach Übermittlung der Daten wurde mir dann mitgeteilt, dass Herr Binger die Beurkundung SO nicht durchführen würde. Was war passiert: Ich wollte ein Standard/Musterprotokoll verwenden (welches vom Justizministerium zur Verfügung gestellt wird, um Firmengründungen günstig durchführen zu können). Plötzlich bestand Herr Binger zunächst auf einem Besprechungstermin.Was hätte mir dieser Termin gebracht: Absolut gar nichts!Was hätte Herrn Binger dieser Termin gebracht: Geschätztes 5x Honorar verglichen mit der Beurkundung nach Musterprotokoll.Glücklicherweise gibt es im näheren Umkreis Notare, die eine bessere Balance zwischen den eigenen und den Interessen ihrer Kunden finden.Für mich heißt das: Herrn Binger, nie wieder.
- Uwe-Michael Sinn Hinzugefügt 06.01.2018★ ★ ★ ★ ★Vorab: Ich kenne den Notar Binger nicht. Und ich werde ihn wohl nie kennenlernen. Ich war nur bei der Suche nach einem Notar in Erkelenz über die Google-Bewertung des Herrn Jochen Hoffmann gestolpert (die steht genau unter meiner) und darauf MUSS ich einfach entgegnen - das grenzt ja an Rufmord durch Inkompetenz.
Ich habe sehr oft mit Notaren zu tun, mein Vater war auch einer - ich denke ich kenne mich aus. Und was der Rezensent Jochen Hoffmann da schreibt ist wirklich hanebüchen. Ein Notar wird für Beurkundungen AUSSCHLIESSLICH NACH EINER GEBÜHRENORDNUNG BEZAHLT, die das Bundesland festlegt. Und zwar im Wesentlichen völlig unabhängig davon, wie komplex die Beratung ist. Er darf überhaupt nicht gleichzeitig anwaltlich tätig werden (also Beratung anbieten und dafür extra Geld verlangen), das verstößt massiv gegen sein Standesrecht.
Wenn der Notar Binger dem Herr Hoffmann angeboten hat, einen Beratungstermin zu machen, dann ist das ein Zeichen für ein sehr vorbildhaftes Amtsverständnis von ihm. Er müßte es nämlich nicht machen - er würde exakt dasselbe verdienen. Vermutlich wollte er ihm den "Mustervertrag" etwas anpassen (kaum ein Mustervertrag passt auf Anhieb, das ist das Wesen eines "Musters").
In dem vorliegenden Fall hat der Notar Binger also wirklich alles mehr als richtig gemacht - und bekommt von jemandem, der offensichtlich überhaupt keine Ahnung hat, zum Dank auch noch eine "reingedrückt".
Musste mal gesagt werden.
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